Anlass: 40. Geburtstag meiner besten Freundin Anna.
Wir kennen uns seit 17 Jahren. Sie kommt grundsätzlich zu spät, behauptet bis heute, sie könne kochen, obwohl sie einmal Nudeln hat anbrennen lassen, und nimmt auf Reisen grundsätzlich zu viele Schuhe mit. Sie war trotzdem immer die Erste, die vor meiner Tür stand, wenn bei mir etwas schiefging. Ich möchte ihr sagen, dass ich froh bin, sie zu haben, ihr aber auf keinen Fall einen kitschigen Standard-Geburtstagsgruß schicken.
Falsche Rolle: Geheimdienstagentin
[Nach vorne treten, eine Mappe öffnen.]
Guten Abend.
Bevor wir beginnen: Die Türen bleiben geschlossen. Mobiltelefone verbleiben bei ihren Besitzern, Kameras dürfen benutzt werden. Eine nachträgliche Beschlagnahmung behalten wir uns vor.
Mein Name ist für diesen Einsatz nicht relevant.
Ich vertrete eine Behörde, deren Existenz ich weder bestätigen noch dementieren werde.
[Blick zu Anna.]
Zielperson A-40. Deckname ANNA.
Nach 14.610 Tagen im Feld wurde heute um 00:00 Uhr die turnusmäßige Überprüfung Ihrer Legende ausgelöst.
Sie wirken überrascht. Das ist vorgesehen.
Ihre Akte wird seit siebzehn Jahren geführt. Observiert wurden insbesondere Bewegungsprofile, Zeitmanagement, Verhalten in Krisensituationen, internationale Reisevorbereitungen sowie ein bis heute nicht abschließend geklärter Vorfall mit mehreren hundert Gramm Hartweizengrieß.
Beginnen wir mit der Legende.
Nach außen führen Sie seit vierzig Jahren eine unauffällige zivile Existenz. Sie pflegen soziale Kontakte, gehen gewöhnlichen Tätigkeiten nach und erscheinen regelmäßig verspätet zu vereinbarten Treffpunkten.
Letzteres wurde im internen Vermerk A-17/CHRONOS zunächst als Sicherheitsrisiko eingestuft.
Diese Bewertung wurde 2016 korrigiert.
Die zuständige Fachabteilung kam zu dem Ergebnis, dass niemand eine operative Tätigkeit bei einer Person vermutet, die nicht einmal den Beginn eines gemeinsamen Frühstücks zuverlässig infiltrieren kann.
Die Maßnahme wird seither als aktive Tarnkomponente geführt.
Bitte ändern Sie daran nichts.
Eine plötzliche Pünktlichkeit würde Ihr Umfeld alarmieren.
Einsatzbereich Ausland.
Hier bestehen weiterhin erhebliche logistische Auffälligkeiten.
Bei mehrtägigen Missionen führt Zielperson A-40 regelmäßig eine Anzahl von Schuhen mit sich, die in keinem statistisch nachvollziehbaren Verhältnis zu Einsatzdauer, Wetterlage oder vorhandenen Füßen steht.
Die Abteilung Logistik hat hierfür drei mögliche Erklärungen geprüft:
A: versteckte Kommunikationsmittel,
B: Schmuggelbehältnisse,
C: Schuhe.
Nach eingehender Untersuchung musste Möglichkeit C bestätigt werden.
Der Vorgang gilt damit als aufgeklärt, nicht jedoch als verstanden.
Deutlich ernster ist Akte CARBONARA.
[Umblättern.]
Teile dieses Vorgangs unterliegen weiterhin der Geheimhaltung.
Fest steht lediglich:
Am betreffenden Tag betrat Zielperson A-40 eine Küche mit der erklärten Absicht, Nudeln zuzubereiten.
Kurze Zeit später wurden Rauchentwicklung sowie ein Zustand festgestellt, den die Spurensicherung im Abschlussbericht als „mit bestimmungsgemäßer Verwendung des Lebensmittels nur eingeschränkt vereinbar“ bezeichnete.
Personenschäden entstanden nicht.
Die Nudeln konnten nicht gerettet werden.
Trotz erdrückender Beweislage hält Zielperson A-40 bis heute an der Aussage fest, sie könne kochen.
Die Vernehmungspsychologie rät von weiteren Befragungen ab.
Damit kommen wir zu dem Bereich, der für die heutige Neubewertung ausschlaggebend war.
Operative Krisenintervention.
Die Auswertung des siebzehnjährigen Beobachtungszeitraums zeigt eine ungewöhnliche Abweichung vom sonstigen Bewegungsprofil. Sobald eine ihr nahestehende Person tatsächlich Hilfe benötigt, entfallen sämtliche bekannten Verzögerungsmechanismen.
Keine Ausflüchte. Keine taktischen Rückzüge. Keine Terminverschiebung.
Zielperson erscheint in mehreren dokumentierten Fällen ohne vorherige Anforderung.
Die eingesetzten Mittel variieren. Nachgewiesen wurden Gespräche, praktische Unterstützung, Kaffee sowie die Fähigkeit, über längere Zeiträume einfach anwesend zu bleiben, ohne die Lage durch ungefragte Lösungsansätze zusätzlich zu destabilisieren.
Die Erfolgsquote liegt deutlich über dem Behördendurchschnitt.
[Kurze Pause.]
Die zuständige Analystin hat deshalb eine Änderung Ihrer Einstufung beantragt.
Dem Antrag wurde stattgegeben.
Mit Wirkung zum heutigen Tag werden Sie nicht länger ausschließlich als Zielperson geführt.
Ihre neue Klassifizierung lautet: Vertrauensperson. Höchste Zuverlässigkeitsstufe.
Nun zur Verlängerung Ihrer Legende.
Die Prüfung für Einsatzjahr 41 wurde abgeschlossen.
Die Freigabe erfolgt unter Auflagen.
Erstens:
Die bestehende Tarnung bleibt unverändert. Insbesondere ist von spontaner Pünktlichkeit abzusehen.
Zweitens:
Für Auslandseinsätze gilt weiterhin die Empfehlung, die Anzahl mitgeführter Schuhe auf ein taktisch vertretbares Maß zu reduzieren. Nach bisheriger Aktenlage ist mit einer Umsetzung nicht zu rechnen.
Drittens:
Die eigenständige Zubereitung von Teigwaren bleibt zulässig. Die Behörde übernimmt jedoch keine Haftung.
Viertens:
Die bisherige Einsatzbereitschaft gegenüber ausgewählten Bezugspersonen ist aufrechtzuerhalten.
[Mappe schließen.]
Damit wäre der dienstliche Teil abgeschlossen.
Ich habe allerdings noch eine Nachricht aus der Zentrale.
Sie stammt von Ihrer Kontaktperson aus den vergangenen siebzehn Jahren.
Die Übermittlung wurde ausnahmsweise zur persönlichen Weitergabe freigegeben.
„Agentin Anna. Trotz chronischer Verstöße gegen Einsatzzeiten, ungeklärter logistischer Entscheidungen und des Vorfalls, über den wir beide nicht mehr sprechen, würde ich dich jederzeit wieder für mein Team auswählen. Besonders für die Einsätze, bei denen es wirklich darauf ankommt.“
Weitere Angaben wurden als unnötig eingestuft.
Nur noch dies: Alles Gute zum 40., Anna.
Diese Nachricht ist nach Kenntnisnahme nicht zu vernichten.
Die Torte hingegen schon.
Falsche Bühne: Polizeilicher Sachverhaltsbericht
Vorgang: Auffälligkeiten im Zusammenhang mit einer weiblichen Person anlässlich ihres 40. Geburtstages
Betroffene: Anna, weitere Personalien bekannt
Berichtszeitraum: 17 Jahre
Am heutigen Tag wurde bekannt, dass die oben genannte Person das 40. Lebensjahr vollendet hat. Aufgrund der langjährigen persönlichen Bekanntschaft mit der Betroffenen wird nachfolgend der bislang dokumentierte Sachverhalt zusammengefasst.
Im Verlauf des siebzehnjährigen Beobachtungszeitraums fiel Anna wiederholt durch verspätetes Erscheinen an vereinbarten Treffpunkten auf. Ein Vorsatz konnte bislang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Auffällig ist jedoch, dass die Betroffene auch nach wiederholten Hinweisen an ihrem bisherigen Zeitmanagement festhält.
Weiterhin wurden bei gemeinsamen Reisen erhebliche Abweichungen zwischen Aufenthaltsdauer und mitgeführtem Schuhwerk festgestellt. In mehreren Fällen führte die Betroffene deutlich mehr Paar Schuhe mit sich, als nach objektiver Einschätzung erforderlich gewesen wären. Auf Nachfrage konnte hierfür keine nachvollziehbare Begründung angegeben werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem ein Vorfall aus dem Bereich der Lebensmittelzubereitung.
Nach bisherigem Ermittlungsstand beabsichtigte Anna, Nudeln zuzubereiten. Trotz der Verwendung von Wasser, Kochgeschirr und grundsätzlich geeigneten Lebensmitteln gelang es ihr, die Nudeln anbrennen zu lassen.
Wie dies technisch möglich war, ist weiterhin Gegenstand ungeklärter Fragen.
Die Betroffene bestreitet nicht, an dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein, hält jedoch unverändert an ihrer Selbsteinschätzung fest, kochen zu können.
Von weiteren Ermittlungen wurde mangels Erfolgsaussicht abgesehen.
Neben diesen Auffälligkeiten ergab die Auswertung des Berichtszeitraums allerdings einen weiteren, regelmäßig wiederkehrenden Sachverhalt.
In Situationen, in denen die Verfasserin dieses Berichts Unterstützung benötigte, erschien Anna wiederholt persönlich vor Ort. Bemerkenswert ist, dass die ansonsten dokumentierten Verspätungen in diesen Fällen offenbar nicht oder nur eingeschränkt auftraten.
Die Betroffene leistete Beistand, blieb vor Ort und unterstützte die Verfasserin auch in schwierigen Situationen. Dieses Verhalten konnte über den gesamten Zeitraum von siebzehn Jahren mehrfach festgestellt werden.
Hinweise darauf, dass Anna beabsichtigt, dieses Verhalten künftig einzustellen, liegen derzeit nicht vor.
Abschließende Bewertung:
Trotz wiederholter Verstöße gegen vereinbarte Uhrzeiten, eines weiterhin ungeklärten Verhältnisses zu Reisegepäck sowie erheblicher Zweifel an der kulinarischen Selbsteinschätzung bestehen gegen eine Fortführung der Freundschaft keine Bedenken.
Im Gegenteil. Aus Sicht der Berichterstatterin hat sich die Betroffene insbesondere in relevanten Situationen als zuverlässig erwiesen.
Der Vorgang wird daher nicht abgeschlossen.
Eine weitere Beobachtung wird für mindestens die kommenden vierzig Jahre empfohlen.
Ende des Berichts.
